Unterschiede zwischen Mietspiegel und Mietpreisrechner

Bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses (mit und ohne Grund) gibt es in unserem Gesetz mehrere Möglichkeiten, die Ermittlung der Vergleichsmiete vorzunehmen. Ein Vermieter kann sich einerseits an den offiziellen Mietspiegeln orientieren, kann jedoch andererseits auch eine Mieterhöhung aufgrund eines Sachverständigengutachtens oder der Nennung der Miete für drei vergleichbare Wohnungen begründen.

Der Mietpreisspiegel wird in Zusammenarbeit von Gemeinden und Interessenverbänden wie Mieter- oder Vermieterverbänden erarbeitet. Berücksichtigt werden müssen u.a. Alter, Lage und Größe des Objektes, Ausstattung und die Energieeffizienz. Weiterhin fließen nur die Daten von Wohnungen ein, die in den vergangenen vier Jahren entweder neu vermietet wurden oder eine Mietanpassung erfahren haben. Die Ergebnisse werden Mietern und Vermietern in aller Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt und können beim Amt oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesehen werden. Es gibt hierzu sowohl online als auch auf Ämtern entsprechende Statistiken zur Ein- und Durchsicht. Die Details regelt jede Gemeinde selbst.

Der Mietpreisrechner hingegen zieht die aktuellen Daten von Angebotsmieten auf unterschiedlichen Immobilien-Portalen heran, um daraus Durchschnittswerte für die Gesamtheit der Preislage in dem jeweiligen Umfeld zu errechnen. Derartige Immobilien-Portale sind z.B. immoscout24.de, immowelt.de oder auch immonet.de – um an dieser Stelle die drei größten Online-Portale in diesem Bereich zu benennen. Hierbei werden nur die Daten aus der jüngsten Vergangenheit verwendet, meist umfasst der zur Berechnung herangezogene Zeitraum 2 bis 3 Monate. Dies Macht den Mietpreisrechner auf der einen Seite zwar ein wenig ungenau, da zu so gut wie keinem Zeitpunkt ein exakter, prozentualer Querschnitt der Gesamtheit der in einem Umfeld existierenden Wohnungen enthalten ist, doch ist er andererseits die wesentlich aktuellere Referenz, mit der sich auch kurzfristigere Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt darstellen und erkennen lassen. Zusätzlich berücksichtigt dieser Mietpreisrechner auch Wohnungen, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen, u.a. general-sanierte Altbauwohnungen.

Der Hauptunterschied zwischen Mietspiegel und dem Mietrechner liegt so in der Aktualität und Repräsentativität der zu vergleichenden Daten der Mietermittlung. Der Mietrechner mit seiner aktuelleren Basis berücksichtigt nur einen Teil des Wohnungsmarktes.

Hier findet ihr nun den Mietspiegel – die deutschlandweite Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau – als Zusammenfassung der TOP 200 in Deutschland, alphabetisch nach Städten/ Orten sortiert: Mietspiegel. In Kürze sollte dann auch der Mietspiegel aus dem letzten Kalenderjahr vorliegen.