Mietvertrag

In einem Mietvertrag verpflichten sich zwei Parteien zur Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Der Vermieter ermöglicht dem Mieter dabei den Gebrauch einer Sache, während der Mieter sich im Gegenzug zur Leistung einer vereinbarten Miete verpflichtet. Man spricht hier auch von einer Mietforderung seitens des Vermieters gegenüber dem Mieter.

Das deutsche Gesetz regelt das Mietrecht in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach muss die vermietete Sache – entweder beweglich oder unbeweglich – dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglichen. also in einem Zustand sein, dass die Sache auch genutzt werden kann. Ein Beispiel: Wer ein Auto vermietet, muss sicherstellen, dass dieses auch fährt. Unter unbewegliche Sachen versteht der Gesetzgeber Immobilien und Grundstücke, also Dinge, die immobil sind.

Der Mietvertrag regelt die Mietsache an sich, die Miete (früher auch Mietzins) und die Nebenkosten, deren Zahlung, sowie die Mietdauer und die Mietsicherheit, auch Kaution genannt. In diesem Vertrag werden allgemein der Zustand der Wohnung und dafür anfallende Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen definiert. Auch die Instandhaltung und die Nutzung der Mietsache sind Teil des zu schließenden Mietvertrags. Wichtiger Bestandteil ist weiterhin die Regelung der Kündigung der Mietsache wie auch verschiedene zu berücksichtigende Sachverhalte bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Grundsätzlich ist die Schriftform bei einem Mietvertrag nur dann zwingend notwendig, wenn es sich um Immobilien (also z.B. eine Wohnung) handelt und die Mietdauer auf länger als ein Jahr ausgelegt ist. Gleiches gilt für mögliche Nebenabreden und jegliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag.

Beim Deutschen Mieterbund gibt es einen Standard-Mietvertrag online und kostenfrei: einen allgemein vorgefertigten, rechtlich geprüften Mietvertragstext, der einfach und schnell verwendet werden kann (u.a. DMB-Mietvertrag). Weiterhin kann auf der Plattform des Deutschen Mieterbundes auch ein Vergleich zu einem vom Vermieter vorliegenden Mietvertrag stattfinden. Die DMB-Mietervereine und der Deutsche Mieterbund, verstehen sich hierbei als Rechtsexperten auf Mieter-Seite. Hier gibt es wertvolle Hinweise und Tipps im Mietrecht – z. B. zu den Themen:

Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Wohnungsmängel oder Kündigung. Auch wird hier eine Rechtsberatung im Streitfall angeboten. Es gibt zahlreiche (andere) Anbieter für sogenannte Muster-Mietverträge. Wichtig ist hier, dass der genutzte Mustermietvertrag aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammt und mit den Vorschriften über AGBs in §§ 205-310 BGB konform ist.

Ein Mietvertrag-Muster finden Sie hier:
Muster