Mietpreis ermitteln

Die Miete bzw. der Mietbetrag ist das fest definierte Entgelt für die Überlassung oder auch (zeitweilige) Nutzung von Einrichtungen (Immobilie/ Wohnung – losgelöst, ob es sich hierbei um eine 1-Zimmer-Wohnung, eine 2-Zimmer-Wohnung oder eine 3-Zimmer-Wohnung oder um eine 4-Zimmer-Wohnung handelt), von Gegenständen oder auch von Dienstleistungen. Bis zum 01. September 2001 sprach man hier auch vom sogenannten “Mietzins“.

Prinzipiell ergibt sich die Höhe der Miete, die bspw. für die Überlassung einer Wohnung aufgerufen wird, durch Angebot und Nachfrage: Je größer das Angebot an Wohnungen, unter denen ein Wohnungssuchender wählen kann, umso geringer wird das Mietniveau sein, da die vielen Anbieter um die Mieter konkurrieren. Umgekehrt verhält es sich bei der Nachfrage: Je größer die Nachfrage, desto höher die Mieten, da die Wohnungssuchenden um das verfügbare Wohnungsangebot konkurrieren.

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – wo also zu wenig Wohnraum für die Wohnungssuchenden zur Verfügung steht – greift der Staat mit der sog. Mietpreisbremse in diesen Preisfindungsmechanismus ein und reguliert die Miethöhe. Welche Gebiete konkret betroffen sind, regeln die jeweiligen Landesregierungen der Bundesländer. Während in Mecklenburg-Vorpommern etwa nur Greifswald und Rostock betroffen sind, gelten die Regelungen in Hamburg und Berlin für das ganze Stadtgebiet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich als Mieter und Vermieter zu informieren, ob man selbst von der Regelung betroffen ist.

Die Mietpreisbremse umfasst die Anforderung, dass bei einer Widervermietung – also der Neuvermietung einer Wohnung, in der vorher schon einmal ein Mieter gelebt hat – die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wie hoch diese ortsübliche Vergleichsmiete ist, kann im Mietspiegel eingesehen werden. Die Informationen können bei der jeweils zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung angefordert werden.