Immobilienmakler/ Makler

Ein Immobilienmakler ist üblicherweise ein selbstständiger Gewerbetreibender, der für seinen Auftraggeber einen möglichen Kauf- oder Mietvertrag für Immobilien nachweist oder einen solchen Vertrag vermittelt. Damit tritt der Makler als Mittler zwischen dem bisherigen Eigentümer sowie potentiellen Interessenten auf.

Immobilienmakler/ MaklerIn Deutschland ist zur Ausübung des Makler-Berufs lediglich eine behördliche Erlaubnis (§ 34c Gewerbeordnung) erforderlich. Basis für eine Erlaubnis ist eine persönliche Zuverlässigkeit und der Nachweis von geordneten Vermögensverhältnissen. Das bedeutet, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Diebstahl, Betrug, Insolvenz bzw. Konkurs verurteilt worden sein durfte. Daneben ist es den Maklern freigestellt, ob sie sich zusätzlich qualifizieren möchten, beispielsweise über eine Fortbildung und den anschließenden Beitritt zu einem Maklerverband. Dies kann unter Haftungsaspekten sinnvoll sein.

Eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Immobilienmakler gibt es in Deutschland nicht. Wesentliche Inhalte des Maklerberufes werden in der dreijährigen Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. Immobilienkauffrau abgedeckt. Diese Ausbildung wird beispielsweise vom Immobilienverband IVD als Qualifikationsmindestmaß vorgeschlagen. Zudem werden von diversen Einrichtungen maklerspezifische Schulungen zum Beispiel zum/zur „Geprüften Immobilienmakler“ angeboten.

Immobilienmakler können generell Ihrem Auftraggeber viel Arbeit abnehmen – das kostet jedoch auch Geld. Es stellt sich die Frage nach der Höhe der Maklerprovision bzw. Courtage. Hierzu gibt es gesetzlich verankerte Regeln und Richtlinien, die es zu beachten gilt. Es wird im ersten Schritt des zu schließenden Wohnungs-Auftrags unterschieden, ob es sich bei diesem um eine Mietwohnung oder um ein Kaufobjekt handelt. Allgemein wird eine Maklerprovision erst dann fällig, wenn der Makler den Auftrag erfolgreich abgeschlossen hat – wenn also ein Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben ist. Sollten die Vermittlungsversuche des Maklers ergebnislos bleiben, wird keine Provisionszahlung fällig. Das Maklerhonorar versteht sich hierbei als ein Erfolgshonorar – erfüllt der Makler also seine Dienstleistung und es kommt ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, steht ihm die entsprechend vereinbarte Provision zu.

Bei Mietwohnungen gilt seit einigen Jahren nunmehr das sogenannte Besteller-Prinzip: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. In der Regel ist das der Vermieter. Wie viel Provision der Makler von einem Vermieter verlangen darf, ist jedoch gesetzlich nicht festgeschrieben. Meist fallen hier zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer an. Sollte der Auftrag vom zukünftigen Mieter erteilt worden sein, gibt es eine feste Definition zum Provisionssatz: Nach dem Wohnraumvermittlungsgesetz dürfen dann zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer nicht überschritten werden.

Bei einem Kaufobjekt ist die Höhe der Courtage verhandelbar. Meist gelten sogenannte ortsübliche Courtagen, die in der Regel und je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises betragen. Welche der Parteien den Makler bezahlt, ist je nach Region unterschiedlich, weiter verbreitet ist allerdings die Zahlung der Provision durch den Käufer des Objekts. Es kann aber auch der Verkäufer sein oder beide Parteien teilen sich die zu bezahlende Provision. Hier greift das Gesetz nicht in den Markt ein: Angebot und Nachfrage bestimmen wer die Provision bezahlt. Geplant ist hier seitens der Politik ab dem Jahr 2020 allerdings eine Änderung: Künftig soll der Käufer bei selbstgenutzten Objekten maximal die Hälfte der Maklerprovision zahlen, wenn der Verkäufer dessen Dienste in Auftrag gegebene hat. Ob diese Reduzierung der Nebenkosten für den Käufer tatsächlich zu einer Reduzierung der Gesamtkosten führt, bleibt dahingestellt: Schließlich hindert nichts den Verkäufer daran, seine Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufzuschlagen.

Wenn wir zu dem Thema Mietpreisermittlung zurückkommen und uns auf die Themen Wohnen/ Wohnung/ Unterkunft und Miete in Deutschland konzentrieren, zeigen wir Ihnen hier, wo laut einer Studie der Wirtschaftswoche aus August 2018 das Wohnen in Deutschland noch erschwinglich ist: Wohnen in Deutschland