Hausordnung

Wichtig bei der Unterschrift des Mietvertrags ist davor die aktive Kenntnisnahme der Hausordnung. Diese regelt das generelle und allgemeine Zusammenleben aller Bewohner des Hauses. Sie umfasst neben Pflichten auch Rechte und ist für alle Bewohner bindend. Regeln, die die Sicherheit rund um Haus und Grund vorschreiben, sind im Sinne eines jeden Hausmitbewohners. Auch ist ohne eine gewisse Ordnung das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach sonst kaum (reibungslos und klar definiert) möglich. Es werden hierbei in aller Regel die folgenden Parameter geregelt.

– Lärm:

Es versteht sich schon aus Gründen der Rücksichtnahme, dass Lärm in der Wohnung, in den Fluren und auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes nach Möglichkeit vermieden wird. Dies gilt insbesondere für die Mittagsstunden von 13 bis 15 Uhr sowie die Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr. Je nach Gemeinde bzw. Hausordnung können natürlich auch hiervon abweichende Zeiten definiert werden. Das, was der eine als Musik empfindet, ist für den anderen Lärm. Radios, Fernseher, CD-Spieler etc. sind demnach auf Zimmerlautstärke einzustellen, so dass nicht die Nachbarn mithören können. Bei Partys kann es natürlich auch einmal lauter werden. Im Sinne eines guten Miteinanders mit den Nachbarn sollten diese vorher informiert werden. Auch andauerndes Hundegebell gilt übrigens nicht als folkloristische Eigenheit der Tiere, sondern stellt für die Nachbarn eine Belästigung dar.

– Sicherheit:

Man muss es Einbrechern nicht einfacher machen, als es ohnehin schon ist: Dementsprechend sollten Haus- und Kellereingänge sowie ggf. Hoftüren möglichst geschlossen gehalten werden. Ferner müssen Fluchtwege bspw. für den Fall eines Brandes, dauerhaft freigehalten werden. Dies umfasst die Treppen und Flure sowie die Eingangsbereiche und Türen.  

– Reinigung:

Die Gemeinschaftsflächen sind grundsätzlich sauber zu halten. Für den Fall, dass kein externer Reinigungsdienst verpflichtet wird, ist es üblich, dass die Mieter abwechselnd nach einem Reinigungsplan die Gemeinschaftsflächen säubern.

– Lüften:

Üblicherweise schreibt die Hausordnung auch vor, dass jeder Bewohner – auch im Winter – seine Wohnung ausreichend und korrekt zu lüften hat. Dies bedeutet Stoßlüften, also kurzes, aber intensives Lüften statt dauerhaft das Fenster „auf Kipp“ zu stellen.

– Fahrzeuge:

Dass Fahrzeuge nicht auf dem Gehweg geparkt werden, muss zwar nicht separat festgehalten werden, da es ohnehin unzulässig ist, steht aber oftmals auch in der Hausordnung. Auch die Grünflächen, so nicht explizit hierzu ausgewiesen, sind kein Parkplatz. Autowäschen und Ölwechsel sowie Reparaturen sind meist ebenfalls nicht zulässig.

– Haustiere:

Welche Haustiere zulässig sind, regelt ebenfalls die Hausordnung. Beim Punkt Lärm wurde bereits angesprochen, dass die Halter die Pflicht haben, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu Beeinträchtigungen der anderen Bewohner durch die Haustiere kommt. Dies umfasst nicht nur Lärm, sondern auch aggressives Verhaltend er Tiere. Ferner sollten sich die Tiere nicht ohne Aufsicht außerhalb der Wohnung aufhalten. Kommt es zu Verschmutzungen durch die Tiere, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Von Spielplätzen sollten Haustiere grundsätzlich ferngehalten werden.